Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung ist durch das Sek I-Leistungskonzept geregelt.
Fächer: Deutsch, Mathematik, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik
- Die Leistungsfeststellung erfolgt durch große Leistungsnachweise (Klassenarbeiten) – und zwar in allen Fächern außer Sport – und kleine Leistungsnachweise mündlicher und schriftlicher Art (Hausaufgaben, Tests, Referate, qualifizierte mündliche Unterrichtsbeiträge usw.).
- Die Versetzungsordnung schreibt Jahresnoten vor, unter angemessener Berücksichtigung der Leistungsentwicklung im 2. Schulhalbjahr; die Zeugnisnoten sollen nicht schematisch errechnet werden. Für die Schulartempfehlung in der zweijährigen Orientierungsphase gelten besondere Regelungen.
- Realschüler schreiben dieselbe Anzahl an Klassenarbeiten und Tests wie Gymnasialschüler. Die einzelnen Fachschaften verständigen sich darauf, ob die Aufgaben für die Realschüler mit einem anderen Erwartungshorizont korrigiert, ob die Aufgabenstellung variiert wird oder ob eigene Aufgaben gestellt werden.
- Realschüler können im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 mit einer Prüfung den Realschulabschluss erwerben. Es gilt die „Prüfungsordnung für den Abschluss der Sekundarstufe I (Realschulabschluss) an Deutschen Auslandsschulen“ vom 12.9.2007.
- Gymnasial eingestufte Schüler können den Zugang zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ebenfalls in Jahrgangsstufe 10 mit einer Prüfung erhalten. Diese Prüfung findet im zweiten Halbjahr der Klasse 10 statt. Es gilt die Prüfungsordnung an deutschen Auslandsschulen mit aufsteigenden Klassen bis zur Jahrgangsstufe 10 zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe“ vom 12.12.2007.