Aufnahmeregularien in die Sekundarstufe 4
Für die Teilnahme am Sek I-Programm gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter anderem fundierte Kenntnisse in der deutschen Sprache (z.B. Lesekompetenz), ein erkennbar eigenständiges Arbeitsverhalten (z.B. Selbstorganisation von Lernprozessen, Sorgfalt bei Hausaufgaben) und auch die Fähigkeit, abstrakt und selbstständig zu denken.
Eine Feststellung der Eignung für das Sek I-Programm findet in der 4. Klasse statt. Diese wird durch die Sek I-Übergangskoordinatorin in enger Zusammenarbeit mit allen Fachlehrkräften des jeweiligen Kindes durchgeführt wird. An deren Ende steht eine Schullaufbahnempfehlung. Diese stellt die Zulassung zum Sek I-Programm dar.
Die Kinder, die eine Empfehlung erhalten, können nach Zustimmung ihrer Eltern ab Klasse 5 am Sek I-Programm teilnehmen.